sonderprivatauszug beantragen

Der Sonderprivatauszug wurde zum Schutz von Minderjährigen und anderen schutzbedürftigen Personen erlassen. Dort erscheinen Urteile, die beispielsweise ein Kontaktverbot beinhalten. Das Urteil erscheint solange im Sonderprivatauszug bis das darin enthaltene Verbot nicht mehr wirksam ist.

Normalerweise wird solch ein Sonderprivatauszug per Post oder elektronisch per Mail zugestellt.

Wenn ich einen Sonderprivatauszug beantragen möchte, sollte ich im regelmäßigen Kontakt mit Kindern oder Minderjährigen stehen. Diese Aktivität kann beruflich oder organisiert außerberuflich ausgeübt werden.

Sicherheit

Die Beantragung

Zunächst einmal sollte ich, um einen Sonderprivatauszug zu beantragen, die Bestätigung des Arbeitgebers einholen. Damit wird sichergestellt, dass eine, wie oben beschriebene, Tätigkeit vorliegt.

Diese Bestätigung muss zusätzlich nach dem Ausdrucken unterzeichnet werden. Im Anschluss wird ein Code beigefügt, den ich für die Bestellung benötige.

bestimmte Sektoren

Nachdem ich diese Bestätigung erhalten habe, gibt es für mich zwei Möglichkeiten.

1. Möglichkeit: Wenn ich den Sonderprivatauszug online bestellen möchte, gehe ich auf die Internetseite „Sonderprivatauszug bestellen“ und folge den dort vorgegebenen Anweisungen. Nachdem ich meinen Code eingegeben habe, muss ich zusätzlich meine persönlichen Daten eintragen. Das ausgefüllte Formular sende ich unterschrieben gemeinsam mit der Arbeitgeberbestätigung und einer Ausweiskopie ein.

2. Möglichkeit: Möchte ich lieber zu einem Postschalter gehen, nehme ich alle erforderlichen Unterlagen mit und bezahle gleich vor Ort.

Hierbei ist der Unterschied lediglich, dass ich meinen gültigen Ausweis am Schalter vorzeigen muss.

Falls während dem Online-Prozess etwas schief gelaufen ist und ich den Vorgang abbrechen musste, muss ich diesen wiederholen.

Wenn ich Probleme nach der Zahlung habe, wende ich mich an das Bundesamt für Justiz.